Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2011 - V B 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10056
BFH, 10.11.2011 - V B 6/11 (https://dejure.org/2011,10056)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2011 - V B 6/11 (https://dejure.org/2011,10056)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2011 - V B 6/11 (https://dejure.org/2011,10056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • openjur.de

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern; Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit; Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 26 Buchst c, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 26 Buchst c, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 2 Abs 1 S 1 UStG 1999, § 4 Nr 26 Buchst c UStG 1999, § 2 Abs 1 S 1 UStG 2005, § 4 Nr 26 Buchst c UStG 2005
    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • IWW
  • rewis.io

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern - Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Einzelfallwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 26 Buchst. b
    Umsatzsteuerpflicht für Zahlungen von zwei berufsständischen Interessenvertretungen in der Rechtsform eingetragener Vereine an das Vorstandsmitglied

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmerstellung von Vorstandsmitgliedern berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften; Steuerbefreiung von ehrenamtlicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).

    Hiernach sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen, wobei entscheidend auf die Weisungsfreiheit abzustellen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, unter II.2.a).

  • BFH, 25.01.2011 - V B 144/09

    Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Eine Zulassung kommt nicht in Betracht, wenn die entscheidungserheblichen Rechtsfragen nur anhand von einzelfallbezogenen Umständen in einer Gesamtwürdigung beantwortet werden können --wie die Frage, ob ein Steuerpflichtiger selbständig handelt-- (vgl. den Senatsbeschluss vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863).

    Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass die Frage, ob eine ehrenamtliche Tätigkeit gemäß § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vorliegt, ebenfalls auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 863).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, nach welchen Kriterien Vorstandsmitglieder berufsständischer Vereine und von Kapitalgesellschaften selbständig und als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung bereits beantwortet (vgl. die BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912; zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873; vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 29/10

    Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    a) Ist eine Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, kommt weder eine Zulassung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung noch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung in Betracht (vgl. zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646, und zur Zulassung wegen Rechtsfortbildung z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
  • BFH, 13.01.2011 - V B 65/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V B 6/11
    a) Ist eine Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, kommt weder eine Zulassung unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung noch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung in Betracht (vgl. zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646, und zur Zulassung wegen Rechtsfortbildung z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Die vom Kläger angeführten Gründe betreffen einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet darzulegen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, Rz 2; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, Rz 10; vom 7. März 2012 XI B 97/10, BFH/NV 2012, 1155, Rz 6).
  • BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch

    Soweit es sich im Wesentlichen auf die --außergewöhnlichen-- Umstände des Streitfalls bezieht, betreffen diese einen konkreten Einzelfall und sind als solche nicht geeignet zu begründen, dass die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53, unter 1.; vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459, unter II.a).
  • FG Niedersachsen, 08.10.2020 - 5 K 162/19

    Veranlagung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Mitglieds des

    b) Während nach der Rechtsprechung des BFH Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer juristischer Personen - ohne das es auf deren Organstellung ankäme - selbständig tätig sein können, wenn sie ihre Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung erbringen und im Rahmen der erforderlichen Abwägung der für und gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale, die im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können, gegeneinander abzuwägen sind, wobei das Merkmal des Unternehmerrisikos in der Form des Vergütungsrisikos von besonderem Gewicht ist (vgl. zu alledem BFH-Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03, BStBl. II 2005, 730 m.w.N. sowie BFH-Beschlüsse vom 10. November 2011 V B 6/11, BFH/NV 2012, 459 und vom 8. September 2005 V B 47/05, BFH/NV 2006, 622), wurde die als Mitglied eines Aufsichtsrats einer AG gegen Zahlung einer Aufsichtsratsvergütung auch nach der unionsrechtlichen Harmonisierung durch Art. 9 und Art. 10 MwStSystRL seit jeher als selbständige Tätigkeit eines Unternehmers angesehen, ohne dabei nach der weiteren Ausgestaltung oder den Begleitumständen dieser Tätigkeit zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 32/08, BStBl. II 2010, 88 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht